Fragen und Antworten

 

Sie überlegen sich gerade, unser Streichquartett zu buchen und haben Fragen rund um den möglichen Auftritt?

Auf dieser Seite haben wir für Sie die häufig gestellten Fragen gesammelt, wenn wir auf Ihrer Hochzeit oder einem Event auftreten. Die persönliche Beratung in einem Gespräch bleibt dennoch das Beste - Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Gerne können Sie uns im Vorfeld die Vorauswahl der Songs übermitteln, die Sie auf Ihrer Trauung, im Konzert oder bei einem Event hören möchten - dazu nutzen Sie bitte unsere Musikwunschliste auf der "Repertoire"-Seite.

Wir freuen uns sehr, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu dürfen!

Kann die Quartett-Besetzung bei Bedarf reduziert oder vergrößert werden?

Sie können uns auch in kleineren Besetzungen buchen, falls es aus räumlichen oder finanziellen Gründen nötig sein sollte. Wir bieten folgende Besetzungen an: Duo (Violine & Cello), Streichtrio (Violine, Bratsche, Cello) und das Streichquartett (2 Violinen, Viola, Cello). Auf Anfrage sind auch größere Besetzungen bis zu einem Orchester möglich.

Kann ich mir das Dialog-Streichquartett im Vorfeld live anhören?

Wir treten auf verschiedenen Veranstaltungen auf. Dazu zählen Konzerte, Hochzeiten, Firmen- oder Messeevents. Die privaten Veranstaltungen sind in der Regel nicht öffentlich, einem Konzertbesuch steht aber natürlich nichts im Wege. Wir freuen uns, Sie als Gast begrüßen zu dürfen! Unsere Hörproben verschiedenster Stilrichtungen sind hier auf der Seite und auf unserem YouTube Kanal zu hören, somit können Sie sich einen umfangreichen Eindruck verschaffen, was Sie auf Ihrer Trauung oder auf Ihrem Event erwarten können.

Kann ich das Streichquartett auch kurzfristig buchen?

Ja, Sie können uns auch kurzfristig buchen. Für Hochzeiten in den Sommermonaten ist aber eine rechtzeitige Buchung sehr empfehlenswert.

Kann das Quartett auch Songs spielen, die noch nicht im Repertoire sind?

Ja, wir erweitern unser Repertoire sehr gerne und arrangieren für Sie bis zu 2-3 Wunschlieder kostenlos, die dann im Vorfeld einstudiert werden.

Sollen die Songs für die Hochzeitszeremonie festgelegt werden?

Ja, das Repertoire für die Hochzeitszeremonie wird im Vorfeld unbedingt sehr gut besprochen und spätestens 4 Wochen vor dem Auftritt schriftlich festgelegt. Bei Hintergrundmusik bleibt die Auswahl der einzelnen Stücke dem Ensemble überlassen, wobei wir Ihre Wunsche sehr gerne berücksichtigen. Dazu nutzen Sie bitte unsere Musikwunschliste auf der "Repertoire"- Seite.

In welchen Städten kann das Dialog Streichquartett gebucht werden?

Sie können uns für die Auftritte in ganz Deutschland, Schweiz und Österreich buchen, unser Team besteht aus einem Pool hochqualifizierter Top-Musiker, die ein mehrstufiges Auswahlverfahren bestanden haben und seit Jahren aufeinander eingespielt sind.

Wie groß ist der Platzbedarf für den Auftritt Ihres Streichquartetts?

Der Platzbedarf richtet sich nach der Besetzung, Mindestvoraussetzung für das Quartett ist ca. 2 x 3 Meter.

Spielt das Streichquartett auch draußen, z. B. bei einem Sektempfang nach der Trauung?

Gerne spielen wir in den Sommermonaten auch draußen, z. B. auf einem Sektempfang. Bitte beachten Sie aber, dass wir nicht in der direkten Sonne oder unterm Regen spielen können, die Temperatur müsste mindestens ca. 17-18 betragen.

Was sind die technischen Anforderungen für den Auftritt Ihres Streichquartetts?

In der Regel spielen wir rein akustisch und brauchen vor Ort lediglich vier Stühle ohne Armlehnen, alles Andere bringen wir selbst mit. Nach Absprache kann das Equipment für einen verstärkten Auftritt mitgebracht werden, hierfür brauchen wir unbedingt einen Stromanschluss.

Sind die Video- und Bilderaufnahmen des Streichquartetts zulässig?

Ja, Video- und Bilderaufnahmen sind zulässig, das Quartett wünscht sich die Zusendung des Materials für eigene Demozwecke.

Wird für den Auftritt des Streichquartetts ein Vertrag abgeschlossen?

Ja, gerne können wir Ihnen einen Vertragsentwurf zukommen lassen!

Wann soll ich die vereinbarte Gage zahlen?

Sie zahlen die vereinbarte Gage immer nach unserem Auftritt, eine Anzahlung ist in den allermeisten Fällen nicht nötig.

Was passiert, wenn meine Hochzeit aufgrund der höheren Gewalt verhindert wird?

Verhindert höhere Gewalt (darunter auch Pandemien und / oder behördlichen Auflagen) die Durchführung der Hochzeit oder Veranstaltung so sind beide Vertragspartner von Schadenersatzpflichten befreit.

Was passiert, wenn ein Mitglied des Streichquartettes krank werden sollte?

Bei Krankheit eines Kollegen werden wir und darum kümmern und für einen ebenbürtigen Ersatz sorgen, dafür stehen wir ein!